SG Rumkugler Kassel e.V. - Sportordnung

Sportordnung

Sportordnung - SG RUMKUGLER Kassel

Die Sportordnung regelt die Ausübung des Pétanquesports der Vereinsmitglieder und ist für diese verbindlich. Änderungen der Sportordnung müssen von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.


1.Vergabe von Lizenzen

Eine Lizenz des Deutschen Pétanque Verbands e.V. können Mitglieder des Vereins SG Rumkugler Kassel beim Vorstand beantragen. Voraussetzung ist die Kenntnis der Vorschriften und Rechtsgrundlagen des DPV gemäß der F.I.P.J.P. (Féderation Internationale de Pétanque et Jeu Provencial), sowie die internationalen Pétanqueregeln. Lizenznehmer/Innen welche für das Folgejahr ihre Lizenz kündigen möchten, müssen dies bis jeweils zum 01.Dezember des laufenden Jahres dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Die Lizenz muss dann bis zum 15. Dezember dem Vorstand zurückgegeben werden.


2. Allgemeiner Spielbetrieb

Im allgemeinen Spielbetrieb wird wie folgt gespielt: supermêlée, mêlée, formé. Die Spieler/Innen entscheiden dies jeweils eigenständig.

3. Teilnahme am Ligaspielbetrieb

Die Mitgliedschaft im Verein und die Erteilung einer Lizenz durch den HPV (Hessischen Petanque Verband) berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Ligaspielbetrieb. Mitglieder, die am Ligaspielbetrieb teilnehmen möchten, müssen dies dem Sportausschuss schriftlich oder per Mail anzeigen. Über die Teilnahme am Ligaspielbetrieb bzw. die Zuordnung zu den einzelnen Ligateams entscheidet in der Regel der Sportausschuss. Die Ligateams sollten nach Möglichkeit von 8 Spieler/Innen oder mehr gebildet werden.

4. Aufstellung der Ligateams

Die Ligateams werden vom Sportausschuss aufgestellt. Bevor der Sportausschuss die Teams zusammenstellt, muss den SpielerInnen die Gelegenheit gegeben werden, ihre Wünsche zur Zusammensetzung der Ligateams zu äußern. Der Sportausschuss ist angewiesen, die Wünsche der SpielerInnen/Teamleitung, so weit es möglich ist, zu berücksichtigen. Nur wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, liegt die letzte Entscheidung beim Sportausschuss.

5. Der Sportausschuss

Der Sportausschuss hat die Aufgabe, den Spielbetrieb des Vereins zu koordinieren. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

- die Förderung der spitzen- und breitensportlichen Entwicklung, sowie die Nachwuchsförderung
- die Aufstellung der Ligateams, - des OCH-Cup Teams, und des Teams, welches an der hessischen Vereinsmeisterschaft teilnimmt
- die Einladung und Leitung der Teamleitung-Treffen
- die Unterstützung bei der Trainingsgestaltung
- die Information der Mitglieder über Änderungen der Regeln und Ordnungen im Pétanquesport
- die Vorbereitung/Durchführung von Vereinsmeisterschaften und internen Wettbewerben Sportsatzung SG Rumkugler

Der Sportausschuss wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Der Sportwart ist automatisch Mitglied des Sportausschusses. Der Sportausschuss muss von mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern gebildet werden. Beide Geschlechter sollten vertreten sein. Der Sportausschuss tritt auf Einladung des Sportwarts mindestens zweimal im Jahr zusammen.

6. Rechte und Pflichten der Lizenznehmer

Die LizenznehmerInnen können an deutschen Meisterschaften und deren Qualifikation, sowie an lizenzpflichtigen Turnieren teilnehmen. Die Meldung für die Qualis erfolgt über den Sportausschuss/Vorstand.

7. Ausrichtung von Turnieren, Meisterschaften und Ligaspieltagen

Die Entscheidung, Turniere, Meisterschaften oder Ligaspieltage auszurichten liegt bei der Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder sollen, wenn möglich, bei der Vorbereitung und Durchführungen dieser Veranstaltungen mitwirken.

8. Versammlungsprotokolle

Über alle Versammlungen und Sitzungen sind Protokolle zu führen, die in angemessener Frist dem/der Schriftführer/in zuzustellen sind. Diese/r veröffentlicht sie für alle Mitglieder.

Kassel, 20.02.2009

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